Kommentar der Woche vom 22.09.2019
Altersarmut
Liebe Leser,
in den Medien lebt die Diskussion um das Thema Altersarmut wieder auf. Anlass ist eine „Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung“ , mit der die SPD im Mai 2019 ihre Vorstellungen zur Rentenpolitik konkretisiert hat. Eine solche Idee, die nicht ohne ein Element der Entwürdigung auskommt, lehne ich übrigens ab. Ich möchte den gegebenen Anlass nutzen, auf das von meiner Fraktionskollegin Dr. Baum und mir ausgearbeitete moderne und zeitgemäße Rentenmodell („Stuttgarter Modell“) hinzuweisen, von dem wir beide hoffen, dass die Partei es zu ihrem offiziellen Rentenkonzept küren wird. In diesem Sinne – gestatten Sie mir hier bitte ein wenig Eigenwerbung für unsere Lösung.
Der Handlungsbedarf ist geboten.
Am 17.9. waren die Zeitungen im Land voller Meldungen über eine einsetzende wirtschaftliche Rezession. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, Industrievertreter und IG Metall fordern von der Bundesregierung aktuell „niedrigere Hürden beim Einsatz von Kurzarbeit“ und einen Bürokratieabbau. Bereits am 30.6.2019 stellte die Landesbank BW in ihrem Bericht eine Rezession fest: im 3. Quartal nacheinander sei die Industrieproduktion rückläufig, gerade auch in den traditionell starken Sparten Automobilbau und Maschinenbau. Infolgedessen habe Baden-Württemberg bereits 50 Tsd. Arbeitsplätze verloren. Laut Finanzministerium wird für 2020 ein Rückgang der Steuereinnahmen um 600 Mio. Euro erwartet. Die Bauwirtschaft, befeuert durch die Nullzinspolitik, trägt noch. Die Verengung der Forschung nach ideologischen Prämissen und der gewaltsame Umbau unserer Wirtschaft hin auf ein „erneuerbar-vollelektrifiziertes“ vermeintliches Weltrettungsanliegen schlagen jetzt durch. Disruptiv sei die Transformation, meint Herr Kretschmann sinngemäß, da gebe es eben Kollateralschäden. Natürlich handelt es sich hier um unsere Mitbürger! Es werden von den abhängig Beschäftigten absehbar weniger Rentenbeiträge in weniger zuverlässiger Weise aufgebracht werden können.
Die sogenannte „Armutsgefährdungsschwelle“ liegt in Deutschland bei offiziell 917 Euro/Monat Bruttoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt.
Diese „krumme“ Zahl beruht auf einem Armutsbegriff, der vom sogenannten „soziokulturellen Minimum“ ausgeht: Demzufolge kann nicht mehr vollwertig am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen, wer als Einkommen weniger als 60% des sogenannten Medianeinkommens zur Verfügung hat. Das Medianeinkommen ist diejenige Einkommensschwelle, bei der innerhalb einer Gesellschaft die Anzahl der im Einkommen darüber liegenden Haushalte genauso groß ist, wie die Zahl der darunter liegenden Haushalte. (Sie ist nicht mit dem arithmetischen Durchschnittseinkommen identisch; dieses liegt infolge der ungleichen Verteilung der Einkommen in der Regel höher. Sehr hohe Einkommen weniger Haushalte ziehen den Durchschnitt hier nach oben). Laut Statistischem Bundesamt lagen 2018 15,6% aller Rentner in Deutschland unter dieser Schwelle und waren damit offiziell arm. 19,5% aller Rentnerhaushalte gelten laut Süddeutscher Zeitung (zitiert in ZEIT online vom 21.2.2019) als armutsgefährdet. Diese Gefährdung wird umso stärker durchschlagen, wenn sich die in der Schröder-Kanzlerschaft ausgeweiteten prekären Arbeitsverhältnisse mit ihren bescheidenen erworbenen Ansprüchen auf die Rentenzahlungen auswirken. 2017 wurden in Deutschland 25,66 Millionen gesetzliche Renten gezahlt; überschlägig gerechnet wären nach gängiger Definition nahezu 4 Mio. Rentner heute arm. Von diesen sind Diejenigen zu unterscheiden, die tatsächlich eine Grundsicherung nach Hartz IV beantragt und bekommen haben. Dazu ist berechtigt, wer weniger als 830 Euro im Monat an Einkommen hat und über kein nennenswertes Vermögen verfügt. Der Anspruch auf Grundsicherung schließt eine amtliche Bedürftigkeitsprüfung ein, die sich sicherlich nicht jeder Bedürftige antut, so dass Wohlfahrtsverbände die Zahl der eigentlich anspruchsberechtigten Bedürftigen im Sinne des Sozialgesetzbuches auf gut 1,5 Mio. schätzen.
Man kann die Beobachtung selbst machen, dass an diesen Mutmaßungen etwas dran sein muss: Jeder kann in unseren Städten sehen, dass die Flaschensammler real sind. Bei den 947 Tafeln in Deutschland sind inzwischen 1,65 Mio. Menschen als bedürftig registriert (s. Journalistenwatch vom 18.9.2019 unter Bezug auf BILD), gegenüber dem vergangenen Jahr eine Steigerung um 10%, bei den Rentnern angeblich sogar um 20%. Minderjährig seien sogar 30% der Tafel-Nutzer. Seit Beginn der Kanzlerschaft von Angela Merkel (2005) hat sich die Zahl der Tafeln verdoppelt, die Anzahl ihrer Nutzer verdreifacht. Es ist derzeit der Anteil der so genannten Flüchtlinge (20%), der deutlich abnimmt, während der Anteil der Einheimischen an den Tafel-Nutzern steigt. So berichtete Jochen Brühl, Chef des Gesamtverbands der 947 deutschen Tafeln bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz. Die Risiken, in Altersarmut zu geraten, sind bekannt: gebrochene Erwerbsbiographien, Kindererziehungszeiten, Kinderreichtum, Scheinselbständigkeit, niedrige Löhne und dergleichen. Wer in den 1990er Jahren, im produktiven Alter, in einem solchen Risiko lebte, kann den Mangel an erworbenen gesetzlichen Rentenansprüchen heute kaum ausgleichen. Man kann also noch eine Steigerung der Zahl der Altersarmen in den kommenden beiden Jahrzehnten erwarten das muss noch nicht bedeuten, dass man von Haferflocken lebt, aber schön ist es für die Betroffenen gewiss nicht. Vor allem findet es in einem Alter statt, wo man gegen seine Notlage und die damit einhergehende Scham und Entwürdigung kaum noch etwas unternehmen kann. Dagegen gelten nur 0,9% aller Pensionäre als von Armut bedroht (ZEIT online vom 21.2.2019). Baden-Württemberg hat derzeit sage und schreibe 176 Milliarden Euro an Rückstellungen für die Versorgung von Beamten im Ruhestand vorgesehen, davon sind allerdings nur 30 Milliarden gesichert, so dass man von einer veritablen sozialen Schere sprechen muss, die sich zwischen Staatsbediensteten und der Mehrheit der abhängig Beschäftigten aufgetan hat. Diese schlaglichtartige Betrachtung mag die Situation umreißen: Offensichtlich haben sich zu viele Gruppen aus der sozusagen national-territorialen Alterssicherungsgemeinschaft verabschiedet, und die zwangsweise Verbleibenden können die Last nicht mehr stemmen. Derzeit schießt der Staat Steuergelder zu, anstatt das System selber auf seine Gangbarkeit zu prüfen.
Eine grundlegende Reform der Altersversorgung liegt angesichts der unerträglichen inneren Widersprüche unseres Versorgungssystems geradezu in der Luft. Aus dieser Konstellation heraus entstanden offenbar die SPD-Grundrentenpläne des Bundesministers Hubertus Heil, für welche die linke Presse eifrig getrommelt hat. Gegenwind kam jüngst, und nicht überraschend, von der Redaktion der Wirtschaftswoche, welche die Gefahr der Altersarmut als „überschätzt“ darstellt, da ja bei den Bürgern noch Vermögen und andere Einkünfte neben der gesetzlichen Rentenversicherung da seien, und die sich mit allen Mitteln gegen eine vom Lebenseinkommen unabhängige Grundrente wehrt. Auch unser „Stuttgarter Modell“, von dem wir hoffen, dass unsere Partei es sich zu eigen machen wird, enthält das Element einer von uns so genannten Sockelpension. Ich möchte in diesem Kommentar der Woche darlegen, warum eine Neuregelung der Altersversorgung notwendig ist, und warum genau wir unser Modell für überlegen halten.
Unser derzeitiges System krankt an der übermäßig einseitigen Belastung des Faktors Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten, welche unsere Wettbewerbsfähigkeit dämpfen. Das ist ein qualitativer Strukturfehler, der nicht durch mehr oder weniger hohe Zuschüsse aus Steuermitteln behoben werden kann. Bei sinkendem Rentenniveau sind die Nebenkosten (Rentenbeitrag: derzeit 18,6% des Bruttogehalts) abhängiger Beschäftigung stetig gewachsen, ähnlich wie das Renteneintrittsalter hinausgeschoben wurde (ab 2019: 67 Jahre), während die Arbeitgeberbeiträge zur Rente eingefroren wurden – man die Wirtschaft sozusagen „entfesseln“ wollte. Für körperlich schwer arbeitende Menschen wird gerade die Verschiebung des Renteneintrittsalters eine – eben nicht so genannte - Rentenkürzung bedeuten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mit Abschlägen früher in den Ruhestand gehen müssen und es in ihrem Beruf keine vollwertige Beschäftigungsmöglichkeit mehr für sie gibt. Zugleich haben die Gruppen der Selbständigen eigene Versorgungseinrichtungen etabliert, und der Staat für seine Beamten eigene Pensionskassen. Damit macht der Staat die Alterssicherung zum Rekrutierungsvorteil, während der die Alterssicherung der abhängig Beschäftigten ausdünnt. Ob man diesen Zustand wirklich noch solidarisch nennen will, ist sicherlich Geschmackssache. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gewährleisten wurde in der Schröder-Kanzlerschaft das Aufwachsen eines Geringlohn-Sektors toleriert, wo nicht sogar bewusst gewollt, um eine dynamikfeindliche Saturiertheit des arbeitenden Publikums zu vermeiden. Man erinnere sich: Gewerkschaften, nicht immer am Puls der Zeit, träumten damals von 30 Arbeitsstunden je Woche als Norm. Diese Menschen hat man, in der Maslow‘schen Bedürfnispyramide ausgedrückt, von „ästhetischen Bedürfnissen“ zu „Sicherheitsbedürfnissen“ herabgedrückt, um die gewünschte „Flexibilisierung“ zu erreichen. Heute ist es meist so: wer Arbeit hat, der hat Arbeit ohne Ende, und Andere haben nichts zu tun oder nur sporadische Einnahmen. Zudem war es ausgerechnet einer SPD-Regierung gelungen, mit den unpopulären Hartz IV-Reformen faktisch leistungswillige Beitragszahler mit Berufs-Sozialfällen gleichzustellen und Erstere bei längerdauernder Arbeitslosigkeit zum Verzehr des für das eigene Alter reservierten Vermögens zu zwingen. Dies wurde als tiefe Ungerechtigkeit empfunden und hat bei vielen Menschen das Bild eines bösartigen Staates geprägt. Dieses Bild sollte dringend korrigiert werden.
Rentenbeiträge, die infolge der damals entstehenden „neuen Beschäftigungsverhältnisse“ damals nicht anfielen, können heute nicht in Anspruch genommen werden, und der Staat, der die Rentenkassen für alles Mögliche zweckentfremdet hat, schießt heute mit unseren Steuergeldern mit großer Geste zu und sähe uns dafür gerne auch noch dankbar. Der Staat hat meines Erachtens eine Abkehr von der grundsätzlich solidarischen Idee propagiert, nachdem man den Menschen nun nicht zufällig schon seit 15 Jahren als vermeintliches Allheilmittel die Notwendigkeit von Eigenverantwortung und privater Vorsorge eingebläut hat. Wenn die SPD jetzt grundsätzlich umsteuert, kommt das ein wenig spät. Es ist eine gewisse Mentalität des Rette-sich-wer-kann entstanden; es gibt aber auch zweifellos gewisse gut versorgte Milieus, die mit einer gewissen selbstzufriedenen Häme auf die gering Versorgten herabschauen und ihre Lage ihrer eigenen besonderen Rührigkeit und Klugheit zuschreiben: „Seht her, für mich ist gesorgt!“ Ihnen entgeht dabei häufig, dass sie das Glück hatten, in einer Situation der Vollbeschäftigung geradezu Lebensstellungen erlangen zu können, die es heute so nicht mehr gibt.
Nur: Wer wenig verdient, wovon soll der vorsorgen? Die Verunsicherung aller Lebensbereiche, die der global-libertäre Kapitalismus samt seinen neuen Niedriglohnsektoren, Teilzeitbeschäftigung und Scheinselbständigkeit nach 1990 gebracht hat, setzt sich konsequent auch nach dem Erwerbsalter fort. Laut Münchner Merkur vom 6.12.2017 beträgt das Rentenniveau in Deutschland lediglich 50,5% (heute: um die 48%) vom letzten (Netto)Einkommen, im EU-Schnitt aber immerhin 70,6%. Schlechter als Deutschland stehen in der EU nur noch Irland, Malta, Polen und Großbritannien da. Bei allgemein vergleichbaren Lebensbedingungen gelten besonders die Rentensysteme der Niederlande, Österreichs und der Schweiz als leistungsfähiger als das deutsche. Die Lösung muss meiner Meinung nach ganz neu gedacht werden. Man muss die Basis der Einnahmen in gerechter Weise verbreitern und alle Vorteilsnehmer auch für die solidarische Grundlage der Gesellschaft heranziehen. Dem Land scheint es im Grunde weniger an Mitteln zu mangeln, als vielmehr an deren gerechter Allokation des zirkulierenden Geldes.
Bei der Erarbeitung unseres Rentenmodells haben meine Fraktionskollegin Dr. Baum und ich uns an folgenden Eigenschaften orientiert, die eine Reform der Altersversorgung haben soll. 1. Das Modell muss solidarisch sein, die eingesetzten Beiträge effektiv verwenden und finanziell tragfähig konzipiert sein. Es kann nicht sein, dass die Altersversorgung von Menschen, die ihre Erwerbssituation kaum noch aktiv gestalten können, z.B. dem Finanzmarkt überlassen wird – das empfinden wir als inhuman. Keiner soll im Alter Angst um die Existenz haben müssen. 2. Das Modell soll gerecht sein, insofern a) alle Berufsgruppen und Sparten einheitlich teilnehmen, und b) ein Jeder die Chance haben soll, über seine statistische Lebenserwartung die selbst eingezahlten Beiträge auch wieder vollständig zurückzuerhalten. Gesellschaftliche Solidarität und die Würdigung individueller Lebensleistung sollen gleichermaßen gewährleistet sein. Keiner soll im Alter unter das Existenzminimum fallen, und dabei soll er keiner Entwürdigung ausgesetzt werden, wenn er dieses Minimum sichern will. 3. Die Finanzierung soll vorrangig nicht den Faktor Arbeit weiter belasten, dessen Konkurrenzfähigkeit zumal in der globalisierten Wirtschaft unter starkem Druck steht. Der Kampfbegriff Hochlohnland tut so, als seien wir nicht auch ein Hoch-Steuerland. Die Belastung des Faktors Arbeit hemmt heute personalintensive Branchen (z.B. Handwerk, Bau, Gastronomie) und setzt die Beschäftigten zusätzlichem ausländischem Wettbewerb aus. Wenn Gewinne erzielt werden, aus denen kein Beitrag zur Alterssicherung der arbeitenden Menschen folgt, dann ist es in einem solidarischen Modell zweckmäßig, diese Gewinne selbst für die Finanzierung dieser allgemeinen gesellschaftlichen Aufgabe heranzuziehen. Dazu müssen künftig auch die Aktivitäten des Staates monetär bewertet werden, der für seine Mitarbeiter im Rahmen der künftig alleinigen, allgemeinen Versorgungskasse (unser Begriff: Deutsche Pensionskasse) vorsorgt. 4. Anstelle einer weiteren Belastung des Faktors Arbeit mit Lohnnebenkosten (durch höhere Beiträge der Arbeitnehmer) soll zur Finanzierung eine Wertschöpfungsabgabe auf alle Arten von Transaktionen eingeführt werden, die Wertschöpfung erzeugen. Damit lassen sich auch wenig personalintensive, aber profitable Branchen heranziehen – und solche, die den Ort ihrer Steuererbringung heute nach ihrem Vorteil wählen können. So werden auch Weltkonzerne an den Sozialkosten direkt beteiligt, da die Wertschöpfungsabgabe am Ort der Wertschöpfung erhoben wird - dem Land, wo sie tätig werden. Diese Wertschöpfungsabgabe versinnbildlicht zugleich, dass die Altersversorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist: Mit der Wertschöpfungsabgabe sehen wir die frühere Drittelparität der Finanzierung der Altersvorsorge – durch Staat, Erwerbstätige und Unternehmen – in zeitgemäßer Form wiederhergestellt. Im Gegensatz zu einer Steuer, die im allgemeinen Staatshaushalt verschwindet und deren Verwendung mit dem Anlass ihrer Erhebung nichts zu tun zu haben braucht, ist eine Abgabe zweckgebunden. Sie fließt in eine einheitliche Kasse für alle, die wir die Deutsche Pensionskasse nennen und die autonom verwaltet wird. Gelüste der Exekutive, diese Reserven für ihre versicherungsfremden Bedürfnisse heranzuziehen, werden so abgewehrt. Der Begriff Pension, der in Deutschland die Beamtenversorgung bezeichnet, soll auf die Altersversorgung aller Berufsgruppen aus dieser allgemeinen Pensionskasse ausgeweitet werden. Auch Beamte zahlen, wie gesagt, hier ein, und das Alterseinkommen wird grundsätzlich begrifflich aufgewertet. Zwischen West und Ost wird bei der Berechnung nicht mehr unterschieden. Und – hier wird es spannend – auch der Staat muss für Frau Merkels Gäste die künftigen Versorgungsansprüche beziffern und in die Deutsche Pensionskasse einzahlen. Dadurch wird nicht zuletzt Klarheit geschaffen, was uns diese Menschen kosten. 5. Ein pragmatisches Argument zuletzt: Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht sowieso für Bedürftige, jedoch ist die Verwaltung der Grundsicherung umständlich und bürokratisch. Eine bedingungslose Sockelpension unter minimalen rechtlichen Voraussetzungen deckt den Grundbedarf und erspart dem Bürger eine entwürdigende Bedürfnisprüfung und dem Gemeinwesen teuren Verwaltungsaufwand. Wir haben uns bei unserem Stuttgarter Modell grundsätzlich an der Praxis der Niederlande orientiert, die nachweislich funktioniert. Wie wird das erreicht? Im Grunde durch ein Drei-Säulen-Modell oder wie in den Niederlanden als Cappuccino-Model bezeichnet, (Sockelpension, Erwerbstätigenpension, private Altersvorsorge) mit einigen weiteren Stellschrauben im Sinne unseres Gerechtigkeitsanspruchs.
1. Die Sockelpension, die durch die Wertschöpfungsabgabe finanziert wird, garantiert das soziokulturelle Existenzminimum (derzeit 750 Euro) und ersetzt die heutige Grundsicherung im Alter. Eine Bedürfnisprüfung entfällt. Auf die Sockelpension hat jeder im Alter ab 65 Jahren Anspruch, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, und sie wird auf für diejenigen in der Euro-Zone ausbezahlt, die 35 Jahre in die Pensionskasse einbezahlt haben. Letzteres hat den Grund, dass diese Leistung nicht nachhaltig nur in dem (Euro)Raum gewährleistet werden kann, wo die nötigen Einnahmen generiert werden.
2. Zusammengenommen sollen die Sockelpension und die auf ihr aufsetzende Erwerbstätigenpension (also die individuell eingezahlten Beiträge) bei etwa 45 Erwerbsjahren 70% des Nettolebenserwerbseinkommens garantieren – bereits damit wäre ein Rentenniveau entsprechend dem EU-Durchschnitt gewährleistet, hinter dem Deutschland heute weit herhinkt. In die Erwerbstätigenpension zahlen alle Berufsgruppen ein. Sie wird durch deren Versicherungsbeiträge und staatliche (Steuer)Mittel finanziert.
3. Erwerbstätige werden mit einem WKK-Pensionsfaktor („Willkommenskultur für Kinder“) bei den Pensionsansprüchen für ihre Elternschaft belohnt. Dieser Faktor ist noch festzulegen.
4. Ebenfalls wird mit einer BOS-Pension das freiwillige Engagement in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben belohnt (Freiwillige Feuerwehren, THW etc. – kurz, was im Dienst Blaulicht fährt). Dieser Beitrag zur Pension soll aus einem noch festzulegenden fiktiven Stundensatz für die freiwillige ehrenamtliche Leistung berechnet werden.
5. Wer zusätzliche eine kapitalgedeckte Altersvorsorge wählt trägt freiwillig das damit verbundene Risiko einer inflationsbedingten Entwertung – er wird jedoch gegebenenfalls durch die von der Sockel- und der Erwerbstätigenpension gewährleistete Sicherheit aufgefangen. Da wir keinen Sinn darin sehen, die Profite letztendlich der Finanzkonzerne zu fördern, sollen alle steuerlichen Subventionen für die private und die betriebliche Altersvorsorge entfallen.
6.
Pensionen werden nicht mehr besteuert, auch die Beitragsbemessungsgrenze entfällt.
Wir – Frau Dr. Baum und ich – meinen, hier ein modernes und tragfähiges Modell vorgelegt zu haben, das die Altersversorgung in Deutschland auf den Gedanken der solidarischen Gesellschaft zurückführt und sie zukunftsfähig macht.
Können auch Sie sich ein solches Modell vorstellen, das den Reformstau endlich löst und – so meinen wir – die Gerechtigkeitslücke schließt? Dann diskutieren Sie unser Modell bitte unter Ihren Freunden und Bekannten und tragen Sie die Reaktionen in unsere innerparteiliche Diskussion.
Ihr Emil Sänze









