Kommentar der Woche vom 14.09.2019
Der Bananengarten, oder wie halten wir es mit der Souveränität
Liebe Leser,
sicher ist Ihnen der Name Wolfgang Schäuble bekannt, der heute als Bundestagspräsident amtiert und dem Bundestag seit 1972 angehört, 1984-1991 und 2005-2017 in wechselnden Funktionen Minister war. Das macht ihn zum dienstältesten Abgeordneten aller je auf nationaler Ebene gewählten deutschen Parlamente. Am 18.11.2011 sprach Schäuble vor dem „European Banking Congress“ in Frankfurt, „300 Vertretern der Hochfinanz“ (s. Junge Freiheit vom 21.11.2011) folgenden Satz: „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaats aus. Das war die alte Rechtsordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens in den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Dieser Mann wird es wissen müssen. Hat er sich verplappert, oder ist unter Seinesgleichen einfach mal die Freude über seinen „Erfolg“ von fast 50 Jahren Politik aus ihm herausgebrochen? Wer weiß?
Fehlende Souveränität, so meine ich, ist für einen Staat eine ewig blutende, ewig gefährliche Wunde. Demokratie ohne Souveränität ist ein Spielzeug für ein Kleinkind. Man kann nun versuchen, sie und ihre Bedeutung wegzureden, doch wird man sich damit auf Dauer nicht helfen. Wo ist diese Souveränität eingeschränkt? Zunächst einmal ist festzustellen, dass sie erheblich eingeschränkt ist – man hat täglich das Gefühl, der Bürgerwille wird durch Tausende von institutionellen Prismen eigener und fremder Provenienz zur völlig beabsichtigten Belanglosigkeit gebrochen und wird lediglich als Alibi hervorgezerrt, wenn es wieder einmal ein Jubiläum unserer jüngeren Geschichte zu feiern gilt. Die wird uns unfehlbar als die schönste Erfolgsgeschichte der Welt aufgetischt, und wir haben uns gefälligst mit einem müden „Was kostet es diesmal?“ zu freuen. Ein genaues und vor allem umfassend-rundes Gesamtbild zu gewinnen, WAS genau das Gefühl nationaler Ohnmacht erzeugt, ist derzeit aus öffentlichen Unterlagen freilich kaum möglich. Wer es versucht, wird – in diesem Lande inzwischen inflationär – als mindestens Verschwörungstheoretiker, wo nicht gar garstiger „Reichsbürger“ hingestellt. Diejenigen Aspekte, die mir selber auffallen, kann und werde ich hier darlegen. Systematik kann ich nicht herstellen, aber Puzzleteile einer wirksamen Metastruktur über dem Grundgesetz identifizieren. Eine Partei wie wir, die sich zur Nation bekennt, wird zu diesen Fragen eine klare Haltung finden müssen.
Wenn laut Art. 20/2 GG „alle Staatsgewalt vom Volke aus(geht)“, dann ist das Staatsvolk der Souverän, richtig? Die Stellung eines wirklichen Souveräns beinhaltet, dass es eben keinen anderen Souverän geben kann. Entsprechend seiner grundgesetzlichen Stellung muss der Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke, dem DEMOS der Demokratie, ausgeht, volle Souveränität haben – alles andere ist meines Erachtens erniedrigend und obszön. Denn es kann in logischer Lesart des Art. 20/2 nur bedeuten, dass ein Staat alles daransetzt, die volle Souveränität des Staatsvolkes zu verwirklichen, und nicht etwa, diese zu behindern. Nun ist in diesem Zusammenhang interessant, welcher Rahmen der Souveränität und deutschen Demokratie schon im heutigen Grundgesetz abgesteckt ist - s. dessen Präambel: die Verpflichtung auf ein „vereintes Europa“, über dessen Ausgestaltung in der ursprünglichen Fassung – an eine EU war noch nicht zu denken - nichts gesagt wird; die Rechtsbindung der Staatsgewalt nach Art. 20/3; die Unterwerfung unter obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit nach Art. 24/3; den Vorrang des Völkerrechts nach Art. 25. Wir haben also von vornherein eine ganz strikte Anbindung unseres Grundgesetzes an äußere, ja globale Strukturen zu konstatieren. Wer diese Strukturen dominiert, macht bei uns via Grundgesetz die Musik. Das ist die zivile Seite der Medaille. Dass darüber hinaus heute Einschränkungen unserer Souveränität als Spätfolgen der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg bestehen, wird von offiziellen Stellen gerne als angeblich belanglos bestritten. Was sich nicht leugnen lässt: Wir dürfen gemäß 2+4 Vertrag, der einen Friedensvertrag ersetzen soll, aber aus unerfindlichen Gründen keiner sein will, z.B. keine „revisionistischen“ Gebietsansprüche erheben. Die Vorgeschichte wird vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages heute sogar historisch falsch dargestellt, Zitat: „(Ansprüche…) etwa auf die seit dem zweiten Weltkrieg zur Sowjetunion gehörenden Gebiet des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie“. Diese gehörten eben nicht zur Sowjetunion, sondern standen „unter sowjetischer bzw. unter polnischer Verwaltung“. Diese Feststellung ist mir so wichtig, dass ich sie später sogar noch wiederholen werde. Wir dürfen den Unterhalt der postsowjetischen Kriegerfriedhöfe auf deutschem Territorium übrigens bezahlen - und erhalten dafür das Recht, die Kriegerfriedhöfe unserer eigenen Landsleute in Russland auf eigene Kosten zu pflegen. Nur ein Detail unserer Souveränität, ohne Wertung…
Wir dürfen auch keine „unkonventionellen“ Waffen haben, was unsere Verteidigungsfähigkeit voll und ganz von der NATO abhängig macht, und zwar, wenn wir die Vereinbarung stringent auslegen, mit Ewigkeitsabsicht. Wir dürfen keine Streitkräfte unterhalten, die 375.000 Mann übersteigen – auch wenn unser eigenes Grundgesetz keine Begrenzung formuliert. Derjenige unserer Nachbarn, von dem wir uns EU-politisch völlig abhängig machen, hat Atomwaffen, und auf deren Zielliste haben wir wohl den wenigsten Einfluss. Wir dürfen Waffen ausdrücklich nur in Übereinstimmung mit unserer Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen einsetzen, was meines Erachtens übrigens von der gelebten Realität so weit entfernt ist, wie der Hindukusch oder Mali. All diese Beschränkungen gelten zeitlich unbefristet, da auch der 2+4-Vertrag ohne Befristung angelegt ist. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich da doch um recht massive Einschränkungen nationaler Souveränität.
Sollte aber der 2+4-Vertrag wirklich als Ersatz-Friedensvertrag gemeint sein, dann hätte man ihn auch Friedensvertrag nennen müssen, und nichts von Redlichkeit hätte uns hindern können. Ebenso habe ich noch nicht von einem Ende der notorischen UN-Feindstaatenklausel gehört. Warum ging dieses Wort „Friedensvertrag“ anlässlich der Wiedervereinigung 1990 nicht über die Zunge? Warum wurde keine Verfassung dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt? Das Konstrukt eines „Beitritts“ zum Bundesgebiet wirkt bis heute etwas halbseiden, wo man keinen reinen Tisch in puncto Verfassungslegitimität durch Abstimmung machen wollte und sich zu einem Nicht-Friedensvertrag herbeiließ: Man kann doch ein NIEMALS vom Volk abgestimmtes Provisorium nicht zum Nonplusultra erklären. Wem nützt ein formal nicht beendeter Krieg? Ich meine: Demjenigen, der mit privilegiertem Status 75 Jahre lang in einem besiegten Land verbleiben kann und nicht abzieht! Das Geheimnis eines Nicht-Friedensvertrages wird wohl darin liegen, dass die USA von nach meinem Verständnis quasi-exterritorialen Basen in Deutschland aus ihren globalen Krieg führen können, so z.B. auch von Ramstein aus ihren mit dem Völkerrecht kaum zu vereinbarenden Drohnenkrieg. Was wir, der grundgesetzliche Souverän auf unserem Territorium, also nicht dürfen und aus Überzeugung auch nicht wollen, das dürfen Fremde, und das sei in Ordnung? Was haben wir mit denen für gültige Absprachen nach 1990, und warum schicken wir sie nicht heim, sondern nehmen fleißig an von mutmaßlich nicht durch unsere eigenen Interessen geleiteten neuen Feindbildern teil? Handeln uns nicht gewollte Bedrohungen ein, auf dass diese ausländische Macht sich hier vollends verewige? Und unsere eigenen Eliten beten all dies wacker nach, ohne den Mut, Grundfragen zu stellen, Interessen zu vertreten und jemals die Stirn zu bieten und die selbsternannte „demokratische-freiheitliche“ All-Legitimation der USA einmal mit ein-zwei diplomatischen Noten wirklich auf ihren echten Kern hin zu testen? Und warum wissen wir nicht einmal über diese Rechte fremder Streitkräfte und Staaten wirklich Bescheid und werden von unserer eigenen Regierung nicht umfassend und zutreffend ins Bild gesetzt, so dass jeglichen Gerüchten der Boden entzogen wäre? Wäre der Befund unseres Rechtsstatus allzu niederschmetternd und die nächste Grundgesetz-Jubiläumsfeier allzu peinlich? All dies ist doch mehr als einen Gedanken wert.
Zur Rolle Ramsteins und der völkerrechtlichen Bewertung der über Ramstein – und wer denkt an Stuttgart? – laufenden US- und NATO-Aktivitäten sei Ihnen, werte Leser, die Darlegungen der Drucksache 18/10863 vom 17.1.2017 der Bundestagsfraktion der LINKEN zur Lektüre empfohlen. Auch ein linkes Huhn findet mal ein Korn und legt ein Ei, das erkenne ich an. Diese Leute haben den Nerv getroffen und wurden niedergestimmt.
Das Dokument WD 2 – 3000 – 006/16 „Sachstand – Fortbestehende rechtliche Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den vier Siegermächten“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags sucht mich, den sich an unserer mangelhaften Souveränität störenden Leser, zu beruhigen: Alles nicht so schlimm! Es sei von den von 1968/69 bis 1989 geltenden geheimen Verwaltungsvereinbarungen (aha!) mit den Westalliierten nichts Substantielles übrig, die die deutschen Behörden gemäß einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut verpflichtete, „in enger Zusammenarbeit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Entsendestaaten und der Streitkräfte zu fördern und zu wahren. Dies erfolgt unter anderem, indem sie Nachrichten, die für diesen Zweck von Bedeutung sind, sammeln, austauschen und schützen.“ Diese selbigen Vereinbarungen, deren Inhalt uns von unserer Regierung 30 Jahre im Einvernehmen mit fremden Mächten lang vorenthalten wurde, betreffend Einschränkungen des GG Art. 10 (und das Postgeheimnis etc. ist Kernbestand jeder Demokratie) sind laut der Darstellung des emeritierten Freiburger Zeitgeschichtlers Prof. Dr. Josef Foschepoth „weder befristet, noch mit einer Kündigungsklausel versehen“. Foschepoth erläuterte am 25.10.2013 in einem Interview mit der ‚ZEIT‘ (Ludwig Greven: „Die USA dürfen Merkel überwachen“. In: Zeit Online. 25. Oktober 2013) die Bedeutung des G 10-Gesetzes, welches Einschränkungen des Art. 10 Grundgesetz – also Brief-, Post, und Fernmeldegeheimnis – konkretisiert: „Seit der Grundgesetzänderung von 1968 gilt, dass bei einer Überwachung der Betroffene nicht informiert werden muss und der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Es gibt also keine Kontrollen. Die Exekutive sagt, sie wisse von nichts oder sie dürfe nichts sagen. Die Gerichte sind ausgeschaltet. Und im Parlament kontrolliert die G-10-Maßnahmen eine vierköpfige Kommission, die auf Informationen der Dienste angewiesen sind, genauso wie das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Überwachungsmaßnahmen der USA und der Alliierten hat die G-10-Kommission immer zugestimmt. Faktisch gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik keine wirksame Kontrolle der geheimen Dienste.“
Sehr aufschlussreich ist Foschepoths ausführliches Interview mit dem Nachrichtenmagazin ‚Hintergrund‘ vom 25.10.2013 (s. https://www.hintergrund.de/…/die-alliierten-interessen-sin…/). Darin äußert Foschepoth anlässlich der NSA-Überwachung von Merkels Mobiltelefon und der Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden. Langes Zitat: „Die alte Bundesrepublik ist nie ein wirklich souveräner Staat gewesen. Die Besatzungsmächte behielten sich bis 1990 bestimmte Rechte vor. Dies betraf nicht nur die Berlin- und Deutschland-Frage, sondern auch die Frage der Truppenstationierung. Und – wie ich erstmals herausgefunden habe – es kamen noch drei weitere Vorbehaltsrechte, der Notstands-, Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalt, hinzu. Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag verloren lediglich die vorbehaltenen Rechte „in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung“. Sonderrechte, die hinsichtlich der Truppenstationierung, des Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalts längst in deutschen Gesetzen verankert waren, blieben erhalten. Während solche Sonderrechte mit der Sowjetunion in einem Separatvertrag ausdrücklich geregelt und abgelöst wurden, blieben sie gegenüber dem Westen unangetastet. So gingen diese alliierten Rechte als Erbmasse in die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein. Dies erklärt, warum heute nicht Russland etwa in der Nähe von Leipzig, sondern die USA in Wiesbaden ein großes Überwachungs- und Spionagezentrum – mit Einwilligung der Bundesregierung oder vielleicht auch ohne – errichten darf. Wenn das alles die Frage der Souveränität der Bundesrepublik nicht berühren würde, müsste auch die Bundesrepublik in der Lage sein, in den USA ähnliche Überwachungs- und Spionagezentren einzurichten. Darüber hat Edward Snowden bislang noch nichts berichtet. Wenn die neue Bundesrepublik tatsächlich ein nach innen und außen souveräner Staat wäre, dann würde bzw. könnte sie zumindest gegen die Überwachung ihrer Bürger durch eine fremde Macht massiv einschreiten. Stattdessen liefern unsere Geheimdienste, BND und Verfassungsschutz, auch heute noch massenweise Daten an die Geheimdienste der USA und des Vereinigten Königreichs, wie das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut es vorsieht, in Übereinstimmung mit deutschem Recht und Gesetz. Alliiertes Recht ist also längst deutsches Recht geworden. So ist ein großer geheimdienstlicher Komplex entstanden, der an staatlichen Grenzen auch „befreundeter“ Staaten keinen Halt macht. Regierungen und Minister kommen und gehen, die Verpflichtung zu engster Zusammenarbeit der deutschen mit den alliierten Geheimdiensten und zur Weitergabe aller nachrichtendienstlichen Informationen bis hin zu personenbezogenen Daten bleibt aufgrund völkerrechtlicher Verträge und deutschen Rechts bestehen.“
Dies sind nun sehr ernste Behauptungen, und es kann kaum verwundern, wenn die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, dem inzwischen Herr Schäuble vorsitzt, sie als angeblich historisch überholt und belanglos abtun wollen. Es sei also laut Foschepoth keinerlei Widerspruch, wenn die Bundesregierung behaupte, in Deutschland gelte deutsches Recht und wenn zugleich westalliierte Sonderrechte weiter bestünden. Einer Machtprobe mit ihren „Freunden“ ist die Bundesregierung stets aus dem Weg gegangen, und viel Spannendes wird uns da noch erwarten, wenn einer der unsere Souveränität einschränkenden „Freunde“ sich anschickt, die EU zu verlassen. Nun, liebe Leser, wenn all dies zutrifft, sind wir dann wirklich ein Staat, der bestimmt, was innerhalb seiner Grenzen rechtmäßig geschieht? Wem soll ich als Volksvertreter glauben – dem renommierten Zeitgeschichtler Foschepoth, Träger des Richard Schmid Preises 2018 für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der juristischen Zeitgeschichte? Wenn ich die Darstellungen des Letzteren richtig verstehe, dann haben die Russen mit dem 2+4 Vertrag ihre Sonderrechte in Deutschland verloren, während Sonderrechte der Westalliierten in deutsches Recht überführt wurden, so dass man heute behaupten kann, im vollsouveränen Deutschland gelte ja deutsches Recht. Oder soll ich den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages vertrauen, welche (s. WD 2 -3000 – 006/16) tatsächlich die 1945 von der UdSSR besetzten Gebiete jenseits der Oder-Neisse-Linie als wörtlich „die seit nach dem Zweiten Weltkrieg zur Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neisse-Linie“ bezeichnen. Allein dies ist ein ungeheurer Lapsus: Diese Gebiete wurden, soweit mir bekannt, und zeitgenössische Schulatlanten reflektieren dies im Einklang mit den Beschlüssen der Allierten Konferenz von Potsdam 1945, von der Bundesregierung als „unter sowjetischer bzw. unter polnischer Verwaltung“ stehend betrachtet und erst 1989 endgültig rechtlich aufgelassen.
Zur Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes ist, was die deutsche Souveränität betreffende Fragen angeht, auch festzuhalten, dass die veröffentlichte Drucksache WD 2 – 3000 – 006/16 (s. 6, Fußn. 12) unter anderem auf eine andere Drucksache WD 2 – 3000 – 094/13 „Rechtliche Grundlagen der Telekommunikationsüberwachung durch ausländische Nachrichtendienste“ verweist. Am 12.9.2019 war diese Drucksache im elektronischen Archiv des Bundestages nicht mittels der Suchfunktion zu finden. All diese Beobachtungen ergeben eine klare Tendenz, wenn auch noch kein lückenloses Bild, das sich systematisieren lässt. Hier kann uns nur die rückhaltlose Veröffentlichung aller unsere Beziehungen und Verpflichtungen gegenüber unseren sogenannten alliierten Freunden festgeschriebenen rechtlich bindenden Dokumente helfen. Ein Staat, der sich demokratisch nennt, ist meines Erachtens seinen Bürgern und seiner eigenen Würde diese Transparenz schuldig. Der Bürger wird aus einer solchen Veröffentlichung ein zutreffendes Bild jenseits der Propaganda der heute agierenden politischen Eliten des Landes gewinnen.
Zusammenfassend: Ein Nicht-Friedensvertrag hat den herrlichen Vorteil, dass eine fremde Armee auf dem Territorium des nicht-befriedeten Staates besondere Vorrechte haben kann und von diesem Territorium ihre Kriege führen kann, die nicht unbedingt völkerrechtlich sauber sein müssen. Deren Folgen hat, abgesehen von der Souveränitätsfrage, auch der die Stützpunkte der fremden Macht beherbergende Staat (wir!) zu tragen, selbst wenn er aus der Pflicht, Besatzungskosten zu tragen, entlassen wurde. Er wird nicht gefragt. Es wäre weit ehrlicher, wenn unsere politischen Eliten uns ganz offen sagen würden, dass wir einen US-Hegemon haben, an dessen Willen wir nicht vorbeikommen, und dessen Vorrechte wir nicht herausfordern, als uns das abgeschmackte Narrativ von angeblich vollständiger Souveränität zu erzählen. Gleiches gilt analog für die EU, an welche unsere Souveränitätsrechte auf Gedeih und Verderb abgetreten werden, zum Teil in meines Erachtens windigen Verfahren. Wer das alles initiiert und will, der soll den Bürgern gefälligst die Wahrheit über die Stellung unseres Landes ins Gesicht sagen – und sich dem demokratischen Echo stellen. Denn kein ehrlicher Mensch kann hergehen und den Spielraum der möglichen Entscheidungen in einem Staat durch äußere Verträge rabiat beschränken, eine künstliche Spielwiese von zunehmend belanglosen eigenen Kompetenzen schaffen bzw. hinnehmen, und dann den Bürgern dies als angeblich unverdünnte Souveränität und Demokratie verkaufen – und dann ohne mit der Wimper zu zucken 70. Jahre ein Grundgesetz kastrierter Souveränität als die angebliche endgültige deutsche Erfolgsgeschichte anpreisen und damit das Ende unserer nationalen Geschichte ausrufen. Ebenso ist, wie gesagt, nach meiner Kenntnis die notorische UN-Feindstaatenklausel bisher nicht gefallen. Warum haben wir keinen Friedensvertrag, der sich eines solchen Namens nicht schämt? Die AfD hat bisher konsequent den Standpunkt vertreten, eine deutsche Armee dürfe nur der Verteidigung unseres Territoriums und damit unserer eigenen nationalen Interessen dienen. Genau dies sieht das Grundgesetz mit Art. 87a/1 auch vor: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundlage ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.“ Ihr Einsatz unterliegt der grundgesetzlichen Bindung. Sie und ich wissen, dass der Haushaltplan im Vergleich zu äußeren Vorgaben recht belanglos ist: Der 2+4 Vertrag begrenzt die Stärke unserer Streitkräfte und die USA sagen uns durch ihr Sprachrohr NATO, wie viel wir für eine von uns nicht bestellte Frontstellung gegen Russland dafür auszugeben haben (2% des BIP). So, und was haben wir da in unserem Spielzimmer zu feiern?
Demokratie stellt die Machtfrage, sonst ist sie keine. Demokratie in Würde kann nur in voller Souveränität des Staatsvolkes stattfinden, sonst degeneriert sie zur würdelosen Beschäftigungstherapie, die sich in immer neuen Staatsanlässen immer aufdringlicher selber feiern muss (dazu auch noch rituell aus gesetzestreuen Staatsbürgern angebliche innere Feinde konstruieren muss) und in Wirklichkeit den Bürgern keine wesentlichen Entscheidungen mehr lässt. Die Inflation symbolischer Gedenktage bei abnehmender politischer Berechtigung spricht doch für sich.
Für den Zustand unserer so bräsig gefeierten 70-jährigen Grundgesetzlichkeit möchte ich abschließend den Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zitieren, der bereits 2001 (Das System. Die Machenschaften der Macht. München 2001. ISBN 3-426-27222-9) schrieb: „Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“
Ach ja, fast vergesse ich es: Unsere amtierende, übrigens nicht christliche Frau Landtagspräsidentin bezeichnet ja das Grundgesetz als „ihre Bibel“. Es ist eine lange „Wochenpredigt“ geworden: Ich gehe jetzt nach den Bananen schauen, ob sie schon reif sind.
Herzlichen Gruß,
Ihr Emil Sänze









