Pressemitteilung vom 06.04.2020 zu Corona-Exit-Strategie

  • von Emil Sänze
  • 07 Apr., 2020

AfD-Fraktion schlägt Exit-Strategie vor

Stuttgart. Die AfD-Fraktion fordert eine Corona-Exit-Strategie ab 19. April 2020 vierundzwanzig Uhr. Die Landtagsfraktion stellt einen 10-Punkte-Katalog vor, dass die jungen, robusten Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schüler und Studenten den schulischen und universitären Betrieb wiederaufnehmen und der Einzelhandel, die Gastronomie nebst Beherbungsbetrieben sowie Frisöre und Gesundheitsunternehmen wiedereröffnet werden. Dabei gilt Mundschutzpflicht. Auch die Verkehrsunternehmen sollen wieder im Regelbetrieb fahren.

Außerdem müssen Intensiv-Betten für die deutsche Bevölkerung in ausreichender Menge vorgehalten sowie Senioren und Altersheime bevorzugt mit zusätzlichem Personal verstärkt und mit Sicherheitsausrüstung ausgestattet werden. Sanitätsdienste der Bundeswehr sollen dabei helfen. Ein Wegsperren der älteren Mitmenschen kommt nicht in Frage. Die Bürgerrechte auf Versammlungsfreiheit sollen wieder erlaubt werden. Dazu gehören Demonstrationen mit Mundschutz und Abstandsgebot.

Voraussetzung dafür ist, dass Deutschland weiterhin seine Grenzen geschlossen hält. Ausnahmen sind der Güter- und Warenverkehr sowie Geschäftsreisen zu verbundenen Unternehmen. Erntehelfer und Pflegekräfte werden mit Restriktionen zugelassen. Nicht zugelassen werden dagegen der Familiennachzug für Migranten oder die Aufnahme von „Flüchtlingskontingenten“. Die Fraktion hat sich außerdem gegen Coronabonds, gegen Euroanleihen-Ankäufe und Aufkäufe über PEPP, gegen das OMT-Programm und vor allem gegen eine Kreditaufnahme durch die EU ausgesprochen: Über die EZB darf es keinen Schulden-Sozialisierungsmechanismus geben. Die Rückkehr zur Normalität muss schnellstens vorbereitet werden, wollen wir die Wirtschaft und Gesellschaft nicht irreparabel beschädigen.

1. Die robusteste Bevölkerungsgruppen, wie Kita-Jugendliche, Studenten und Schüler nehmen den universitären und schulischen Betrieb wieder auf.

2. Der Einzelhandel wird adäquat des Lebensmittelhandels wieder eröffnet, dabei sind Einlass- und Abstandsregeln zu beachten.

3. Die Gastronomie und Beherbungsbetriebe werden wiedereröffnet, bei Restaurants gelten die entsprechenden Distanzregeln.

4. Die Verkehrsunternehmen, nehmen den Regelbetrieb wieder auf, die Distanzregelungen gelten analog der Vorgaben.

5. Frisöre und Gesundheitsunternehmen werden wieder eröffnet, der Mundschutz wird verpflichtend, die Distanzregelungen gelten analog den Vorgaben.

6. Alle Intensiv-Betten müssen für die deutsche Bevölkerung in ausreichender Menge vorgehalten werden.

7. Deutschland hält weiterhin die Grenzen geschlossen, Ausnahmen sind, der Güter- und Warenverkehr und Geschäftsreisen zu verbundenen Unternehmen sowie Erntehelfer und Fachkräfte in der Pflege. Kein Familiennachzug für Migranten, keine Aufnahme von sogenannten „Flüchtlingskontingenten“.

8. Keine Coronabonds, keine Aufkäufe über PEPP, keine Euroanleihen-Ankäufe und kein aufleben des OMT-Programms (Draghis) und vor allem keine Kreditaufnahme durch die EU.

9. Kein Schulden-Sozialisierungsmechanismus über die EZB.

10. Senioren sind nicht wegzusperren, Altersheime werden bevorzugt mit zusätzlichem Personal verstärkt und mit Sicherheitsausrüstung ausgestattet, Bsp. Sanitätsdienste der Bundeswehr, ausländische Pflegekräfte dürfen einreisen.


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